Gibt es Fristen für blaue Briefe und muss mein Kind versetzt werden, wenn keiner kommt?
Neulich beim Elternstammtisch sagte eine Mutter, sie mache sich in diesem Jahr überhaupt keine Sorgen um die Versetzung ihres Sohnes. Auf meine leicht irritierte Frage nach dem „Warum?“ warf sie die Haare zurück und antwortete triumphierend: „Na, die Fristen für blaue Briefe sind ja wohl rum und wir haben keinen gekriegt. Also muss er versetzt werden!“
Um sie herum entbrannte eine Diskussion, in der von aufkeimender Hoffnung (bei denen, die auf der Kippe standen, aber keinen Brief bekommen hatten) bis hin zu ehrlicher Empörung (bei denen, die bereits vor Wochen blaue Briefe erhalten hatten) alles vertreten war. Auch die Vorschläge, wie denn nun zu reagieren sei, waren höchst unterschiedlich: Die Lehrerin ansprechen? Nein, auf keinen Fall schlafende Hunde wecken! Und wenn die Versetzung nun doch nicht davon abhängt? Ach was, das war ja schon zu unserer Schulzeit so! Jeder kannte plötzlich Beispiele, in denen es so oder eben anders war.
Insgesamt aber mussten wir im Laufe des Abends feststellen, dass keiner mit Bestimmtheit sagen konnte, wie denn nun die Regelung wirklich aussah. Schließlich einigten sich alle anderen darauf, dass mir als Elternvertreter die undankbare Aufgabe zufiel, doch mal zum Thema blaue Briefe zu recherchieren. „Damit wir Montag alle auf dem gleichen Stand sind und nicht der Eine was macht, was dem Anderen vielleicht schadet.“
Blaue Briefe vermeiden? Lernen kann nie schaden
„Generell schadet es keinem Kind, sich für seine Noten ins Zeug zu legen und die Versetzung tatsächlich zu schaffen. Spätestens im neuen Schuljahr rächen sich die Lücken ja doch …“, dachte ich im Stillen. Aber bitte. Alleine schon, um die Diskussion mit meinem eigenen Sohn abzukürzen. Er ist nämlich auch keiner von denen, die freiwillig zu viel für die Schule tun. Und wenn der mitkriegt, dass es da vielleicht ein Schlupfloch gibt – nein, danke. Dann lieber fundierte Gegenargumente und die schlechten Noten ausgleichen.
Tatsächlich habe ich selber auch mal einen blauen Brief bekommen. In Mathe und Latein. Dabei hatte ich gar kein Latein. Sondern Französisch. Ich sagte meiner Mutter also, sie solle sich entspannen, ich müsste auf jeden Fall versetzt werden, ich sei ja nicht entsprechend gewarnt worden. Aber ob ich mich im Zweifelsfall wirklich darauf hätte berufen können?
Viele Meinungen – viele Irrtümer
Jedenfalls fing ich an, das Internet zu durchforsten – und hatte ein Déjà-vu: Die betroffenen Eltern und Schüler hatten auch im Netz alle eine überzeugte Meinung. Am Ende aber mussten alle zugeben, die geltende Regelung jetzt doch nicht so genau zu kennen. Nach fast einer Stunde unterschiedlichster Vorschläge kam ich endlich auf die Idee, mich beim Kultusministerium umzusehen. Nach einer weiteren Stunde, in der ich mich eingehend mit dem Schulgesetz befasst hatte, kam ich zu dem Schluss, dass es keine festgelegten Fristen für Blaue Briefe gibt. Strenggenommen können diese auch noch einen Tag vor dem Versetzungszeugnis ankommen. Dann ist es natürlich zu spät, um noch einzugreifen. Sicher hat auch keine Schule Interesse daran, Warnungen erst dann auszusprechen, wenn die Leistung nicht mehr zu verbessern ist. Als Faustregel für die Sekundarstufe I gilt deshalb: Etwa 10 Wochen vor dem Versetzungstermin sollen die „Abmahnungen wegen Versetzungsgefährdung“ verschickt werden. Aber das ist halt nur eine Faustregel.
Gesetzliche Regelungen der Bundesländer
§ 50 (4) des Schulgesetzes NRW besagt: „Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.“ Also doch? Kein blauer Brief heißt: Auf jeden Fall versetzt? Leider nein! Denn der Paragraf sagt auch: „Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden.“ Wäre ja auch zu einfach gewesen. Also doch lernen und Noten verbessern. Volljährige Schüler werden übrigens gar nicht verwarnt. Jedenfalls nicht in NRW.
Für andere Bundesländer gelten natürlich die Landesschulgesetze. Da hilft nur: Suchmaschine an, Gesetzestext her und genau lesen. Meist finden sich die entsprechenden Hinweise unter dem Punkt „Versetzung“. Einen allgemeineren Überblick über die Schulsysteme der einzelnen Bundesländer findet man auch hier beim Studienkreis. Oder doch einfach mal den Lehrer ansprechen – vielleicht waren die Leistungen insgesamt ja doch nicht so schlecht und man hat sich völlig umsonst Sorgen gemacht …
Meine Mutter rief übrigens am nächsten Tag die Schule an, ließ den Fehler korrigieren und mich büffeln. Die Versetzung habe ich geschafft – trotz blauem Brief. Oder vielleicht gerade deswegen!?
Beitrag wurde im Mai 2019 aktualisiert.